Trägerschaft.
Die Stiftung Zürcher Kinder- und Jugendheime (zkj) ist eine gemeinnützige Stiftung im Sinne von Art. 80ff. ZGB mit Sitz in Zürich. Sie beruht auf einem Gemeinderatsbeschluss der Stadt Zürich vom November 1998 und bezweckt die Weiterführung der bisher von der Stadt Zürich geführten Kinder- und Jugendheime. Zur Stiftung, die politisch und konfessionell neutral ist, gehören aktuell 20 Einrichtungen.
Oberstes strategisches Organ ist der Stiftungsrat, der aus mindestens 10 Mitgliedern besteht, welche vom Stadtrat der Stadt Zürich gewählt werden. Die operative Führung liegt bei der Geschäftsleitung mit einer Geschäftsführung, dem/der die Mitglieder der Geschäftsleitung und die Heimleitungen unterstellt sind.